Politik der Vielfalt

Konstituierende Sitzung des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma

Gruppenbild anlässlich der konstituierenden Sitzung des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg am 29. Juli 2014 in Mannheim (Foto: Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V.)

„Der Rat deutscher Sinti und Roma ist Teil von Baden-Württembergs aktiver Politik der Vielfalt. Ziel dieses in Deutschland einzigartigen Gremiums ist es, unsere gemeinsame Zukunft zu gestalten“, sagte der Koordinator des Rates, Staatssekretär Klaus-Peter Murawski, in der konstituierenden Sitzung des Rates für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Mannheim.

„Neben der Erinnerung an die gemeinsame Geschichte und dem Gedenken an die durch das NS-Regime verfolgten Angehörigen deutscher Sinti und Roma möchten wir die Anerkennung von Sinti und Roma in ihrer Vielfalt und die Förderung ihrer Kultur in den Mittelpunkt stellen.“

Daniel Strauß, Vorsitzender des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma in Baden-Württemberg und Mitglied des neuen Rates, fügte hinzu: „Mit dem Staatsvertrag wurde die Tür zu einer besseren Zukunft geöffnet. Jetzt liegt es am Rat, durch diese Tür zu treten und couragiert Zukunft zu gestalten.“

Das durch den Staatsvertrag mit Sinti und Roma geschaffene Gremium ist mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg und der Ministerien, Abgeordneten des Landtags sowie dem Pforzheimer Oberbürgermeister als Vertreter der Kommunalen Landesverbände besetzt und soll die Zusammenarbeit zwischen der Minderheit der Sinti und Roma und dem Land stärken.

In der ersten Sitzung lag der Schwerpunkt der Beratungen insbesondere auf folgenden Themen: Verankerung der Geschichte und Gegenwart von Sinti und Roma im Rahmen der Bildungsplanreform 2015/2016 sowie Schutz aller Gräber von Sinti und Roma, die der Verfolgung im Nationalsozialismus ausgesetzt waren.

Weitere Informationen

In Deutschland leben vier anerkannte nationale Minderheiten: die deutschen Dänen, die friesische Volksgruppe, die Sorben und Wenden sowie die deutschen Sinti und Roma. Allen gemeinsam ist, dass sie eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte besitzen und schon seit Jahrhunderten in Deutschland heimisch sind.

Nach dem föderalen System in Deutschland sind insbesondere die Bundesländer dafür zuständig, die Kultur, Sprache und Identität der auf ihrem Gebiet lebenden Minderheiten zu fördern. Baden-Württemberg hat im November 2013 als erstes Bundesland einen Staatsvertrag mit den deutschen Sinti und Roma geschlossen, der die Anerkennung und Förderung auf eine rechtsverbindliche Grundlage stellt.

Staatsministerium: Zusammenarbeit mit den deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg

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